Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundaufgaben von Kirche
Es mag überraschend klingen, aber in seinen Wurzeln ist das Christentum durch und durch vom Streben nach Gleichwertigkeit von Frauen und Männer geprägt. Von Jesus angefangen, der gegen jede Tradition seiner Zeit Frauen als Jüngerinnen berufen hat bis zum Apostel Paulus, der in seinem Brief an die Galater das erste große Plädoyer der Kirchengeschichte für das Ziel einer absoluten Gleichstellung von Frau und Mann gehalten hat. „Mühsam ändern sich die Rollenfixierungen in Kirche und Gesellschaft. Wir dürfen nicht aufhören zu kämpfen, bis eine echte Gleichstellung erreicht ist“, meint Katharina Renner, Vizepräsidentin der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ) und mahnt vor politischen Entwicklungen, die das Rad der Zeit zurückdrehen wollen. Denn: „Jede Form der Über- und Unterordnung der Geschlechter widerspricht dem biblischen Bild, dass der Mensch ein Ebenbild Gottes ist.“

Die Katholische Aktion Österreich erinnert anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März an den Galater-Brief des Apostels Paulus, wo zu lesen ist: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid ‚einer‘ in Christus Jesus (Gal 3,28). „Bis heute haben wir dieses Ziel noch immer nicht erreicht. Und die Kirchen haben leider ihren Anteil daran“, gibt Katharina Renner, KAÖ-Vizepräsidentin selbstkritisch zu bedenken. „Umso mehr sollte sich die katholische Kirche hinsichtlich gelebter Gleichwertigkeit von Frauen und Männern jetzt deutlich in Bewegung setzen.“ In dem KAÖ-Dossier Geschlechtergerechtigkeit“ (2022) heißt es dazu: „Unsere Hl. Schrift ist Ansporn und Auftrag zur Geschlechtergerechtigkeit. Das Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit gehört damit zu den Grundaufgaben von Kirche, denn im Reich Gottes gibt es nicht mehr „männlich und weiblich“. Die Kirche kann Motor zur weltweiten Geschlechtergerechtigkeit sein und damit ihren Beitrag zum Heil in der Welt leisten.“
Katharina Renner: „Wir sehen erschütternde Rückschritte.“
„Wir sehen heute – nach vielen Jahren des Fortschritts und der Ausweitung von Frauenrechten – in vielen Bereichen Rückschritte. Besonders erschütternd sind Gewalt gegen Frauen bis hin zu Femiziden. Diese Gewalt ist oft ein Resultat aus ungleicher Verteilung und finanzieller Abhängigkeit von Frauen“, stellt die KAÖ-Vizepräsidentin einen Zusammenhang zwischen Verteilungsgerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit her. Gewalt gegen Frauen resultiere aus falschen Geschlechterbildern: „Wer eine Frau als passives Objekt der Zuwendung sieht, wird versuchen, über sie zu verfügen. Wer Frauen als schwach und hilflos sieht, will ihre Bewegungsfreiheit beschneiden. Unterdrückung tarnt sich dann als Fürsorge.“
Jede Form der Über- und Unterordnung der Geschlechter widerspricht dem biblischen Bild, dass der Mensch ein Ebenbild Gottes ist.
Gefahr von rechts hinsichtlich Schutz von Frauen vor Gewalt
Große Sorgen hinsichtlich der Rechte von Frauen bereiten der Katholischen Aktion auch gesellschaftliche und politische Entwicklungen, die die Demokratie und ihre Institutionen beschädigen. Rechtskonservative und rechtsextreme Parteien lukrieren mit ihrer Demontage moderner, menschenrechtlich orientierter Rollenbilder Wählerstimmen. Das kann für Frauen hinsichtlich ihrer Gewalterfahrungen, auch in der Ehe, bedrohlich werden. „Parteien, die zu autoritären Führungsstilen neigen, neigen auch dazu, Gewalt gegen Frauen weniger ernst zu nehmen. Strömungen, die ein idyllisches Familienbild zeichnen und Frauen in überkommene Rollenbilder drängen, sind anfällig, bei Vergewaltigung in der Ehe wegzusehen“, mahnt Renner. Ein Anzeichen dieser autoritären Wende, die für Frauen ein spürbares Bedrohungspotential darstellt, sei die Positionierung zur Istanbuler Konvention. Dieses „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ wurde am 11. Mai 2011 von 13 Staaten, unter anderem auch von Österreich, in Istanbul unterzeichnet. Die Konvention stuft Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung ein und beschäftigt sich auch mit häuslicher Gewalt. Sie spricht die ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen als Hauptursache geschlechtsspezifischer Gewalt an. Die Staaten, die diese Konvention unterschrieben haben, bekennen sich damit dazu, häusliche Gewalt als Verbrechen zu ahnden.
Zunehmend wird nun die Istanbul-Konvention von autoritär regierten Staaten in Frage gestellt. Andere haben wegen traditioneller Konventionen Vorbehalte dagegen, häusliche Gewalt als Verbrechen zu bestrafen. Die Türkei hat den Austritt bereits vollzogen, Lettland hat den Ausstieg beschlossen und Polen hat konkrete Austrittspläne. „Wenn Parteien mit autoritären Zügen an die Macht kommen, dann haben Frauen das Nachsehen. Lang erkämpfte Rechte werden infrage gestellt und das Leben wird für Frauen wieder gefährlicher“, warnt Renner. „Der internationale Frauentag soll eine Mahnung und Aufforderung zum Weiterkämpfen sein: Für die Gleichberechtigung von Frauen in allen Lebensbereichen, für die absolute Gleichstellung und gegen jede Form der Gewalt an Frauen.“
(ps/6.3.2026)
