Armutskonferenz fordert Verfassungsrang für soziale Menschenrechte
Das österreichweite Netzwerk "Armutskonferenz" erneuert anlässlich des Staatsvertragstags-Gedenkens am 15. Mai die Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung sozialer Grundrechte. Vor dem Hintergrund von Leopold Figls berühmten Worten "Österreich ist frei!" am 15. Mai 1955 im Wiener Schloss Belvedere bedeute ein Verfassungsrang für soziale Menschenrechte auch eine Vervollständigung der Verfassung. Denn: "Armut ist ein Mangel an existentiellen Freiheiten", erklärt Sozialexperte Martin Schenk in einer Aussendung am 14. Mai. Es sei aktuell zudem der richtige Moment, um das im Regierungsprogramm enthaltene Vorhaben eines Verfassungskonvents aufzugreifen, so Schenk, und "auch der zweijährige Zeitraum ohne Wahlkämpfe könnte hilfreich sein".
Mit dem Staatsvertrag zur Wiederherstellung des demokratischen und unabhängigen Österreich habe Österreich neben dem sogenannten "Anschlussverbot" auch eine Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte, erinnert die Armutskonferenz. "Der Fokus liegt hier auf dem Genuss aller Menschenrechte für alle. 1955 bedeutete das auch soziale Menschenrechte, so wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind."
Konkret schlägt das Netzwerk ein "Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit" vor, das neben der Gewährleistung eines "menschenwürdigen Daseins" auch das Recht auf Gesundheitsversorgung, Bildung und Mindestversorgung umfasst. Zudem fordert das Netzwerk menschenrechtsbasierte Budgets sowie die Verwendung öffentlicher Mittel nach menschenrechtlichen Prinzipien.
Das österreichische Verfassungsrecht enthält - anders als das deutsche Grundgesetz - weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. Während wirtschaftliche Grundrechte wie die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit verankert seien, fehle es an sozialen Grundrechten, kritisierte das Netzwerk.
Die Armutskonferenz bezeichnet es als "wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden", aber der Grundrechtskatalog bleibe "eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden".
Zu den 40 Organisationen, die in der Armutskonferenz vernetzt sind, zählt auch die Katholische Aktion Österreich.
kathpress/red
(eo/15.5.2025)