
Kirchenjurist: Auch ein Laie kann zum Papst gewählt werden
Vom Kirchenrecht her kann das Kardinalskollegium theoretisch auch jemanden außerhalb der eigenen Reihen zum Papst wählen. Das erläutert der Klagenfurter Ordinariatskanzler Jakob Ibounig im Interview in der aktuellen Ausgabe des Kärntner "Sonntag" (18/2025). Es müsse kein Kardinal sein. Auch ein Bischof, Priester oder Laie sei möglich. Wichtig sei, dass die Person getauft ist. Und die Person müsse fähig sein, anschließend die Weihen zu empfangen. Das bedeute: "In der Theorie kann jeder männliche Katholik zum Papst gewählt werden. Aber in der Regel wird jemand aus dem Kreis der Kardinäle gewählt", so Ibounig. Nach der Wahl werde dieser gefragt, ob er die Wahl annimmt. Erst mit der Annahme gehe das Konklave zu Ende.
Der Ordinariatskanzler tippt auf einen künftigen Papst, der vor allem eine stabilisierende Funktion ausüben soll. Zur Frage, welchen Kardinal er besonders fähig für das Papstamt hält, sagt Ibounig: "Mein Doktorvater Peter Erdö, Erzbischof von Esztergom-Budapest, wäre in Sachen Fähigkeiten und Alter durchaus geeignet. Er kommt aber vermutlich für manche aus dem falschen Land. Seine Wahl ist also unwahrscheinlich."
Es scheine ihm, so Ibounig, "es ist manchmal wie in der Politik: Man traut sich zu einem Reformer und wählt nach ihm einen Kandidaten, der die Zügel wieder anziehen soll." Diesen Rhythmus habe es von Pius XII. bis zu Franziskus gegeben. Sollte er sich fortsetzen, "wird der nächste Papst eine vorsichtige und stabilisierende Funktion haben".
Das Konklave solle jedenfalls keine profane Wahl sein, "sondern ein geistliches Geschehen, das auf den Willen Gottes fokussiert ist. Die Kardinäle stellen sich als Medium für das zur Verfügung, was der Heilige Geist in diesen Tagen von der Kirche haben möchte." Daher sei in der Konklaveordnung vorgesehen, dass nach einer bestimmten Anzahl erfolgloser Wahlgänge ein Tag des Gebetes und der Besinnung stattfindet, so der Kanzler: "Natürlich finden auch Gespräche und wohl alle Spielchen statt, die es eben bei Menschen gibt - doch immer wieder gibt es die Rückkehr zur Reflexion und zum Gebet."
Mit der heutigen Konklaveordnung wolle die Kirche sicherstellen, "dass sich die Kardinäle für den Willen Gottes öffnen und persönlicher Ehrgeiz in den Hintergrund tritt". Zur Wahl sei eine Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme nötig, so Ibounig: "Die Kirche hat Einmütigkeit immer als Zeichen für den Willen Gottes gesehen. Hier wird ja nicht die Vollmacht einer Gruppe auf einen einzelnen übertragen, sondern Christus selbst ruft einen Menschen in einen besonderen Dienst." Selbst wenn der neugewählte Papst sich selbst gewählt hat, solle er immer noch zwei Drittel des Kollegiums hinter sich haben.
Für den Betroffenen beginne eine neue Existenz. Als Priester habe er vielleicht noch ein Privatleben; als Bischof schon viel weniger. "Mit dem Papsttum ist das vorbei. Er ist vom Amt ganz in Beschlag genommen", so Ibounig.
Quelle: kathpress