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Religionsunterricht | Schule
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Die Religionslehrerin hat sich online die DVD der Komödie "Das brandneue Testament" gekauft ...

 

... und möchte ausgehend von dieser skurrilen Komödie mit den Schülerinnen und Schülern über Gottesbilder reden.

 

In der Schule bzw. im (Religions-)Unterricht dürfen nur Filme mit dem "Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung" gezeigt werden.  Laut Urheberrecht ist die Schule ein "öffentlicher Ort".

 

Eine ganz normal im Handel erworbene DVD, ein im Fernsehen aufgezeichneter oder aus dem Internet heruntergeladener Spielfilm darf nicht im Unterricht gezeigt werden. Für die Vorführung im Unterricht muss der Film mit den entsprechenden Rechten gekauft oder ausgliehen werden. Diese Regelung gilt auch für Kindergärten und öffentliche Bildungseinrichtungen.

 

Ausnahmen bestehen für mittlere und höhere Schulen, für die das BMBF einen Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hat. Für Details vgl. Rundschreiben des BMBF.

 

Bezugsquellen / Verleihstellen

  • Die Medienverleihstellen der einzelnen Diözesen bieten Filme mit den entsprechenden Rechten zum Verleih, Streamen oder Kauf an.
  • Medienservice - Bundesministerium für Bildung
  • Bildungsmedien.TV
  • Weitere Verleihstellen in den einzelnen Bundesländern
    - Schulmediencenter Vorarlberg
    - Medienzentrum Tirol
    - Bildungsmedien Salzburg
    - Medienverleih - EduGroup - Oberösterreich
    - nö://media - Medienzentrum Niederösterreich
    - Mediencenter Burgenland
    - Kärntner Medienzentrum

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    Die Inhalte sollen eine unentgeltliche rechtliche Orientierungshilfe bieten, ersetzen aber nicht die individuelle rechtliche Beurteilung des Einzelfalles.

     


     

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf diesen Seiten dem Wissensstand vom 23. November 2016 entsprechen.

    Quellen & Unterstützer

     

    Die Inhalte zum Urheberrecht in der kirchlichen Praxis wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe im Medienreferat der Bischofskonferenz erarbeitete, an denen Experten aus den diözesanen Presse- und Kommunikationsstellen, Internetredaktionen, Pfarrblattreferaten und AV-Medienstellen mitgewirkt haben. Dabei wurde die bereits bestehenden diözesanen Regelungen zum Urheberecht ausgewertet.

     


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