Funktionsbeschreibung der Konferenz der KAÖ
Die Konferenz ist oberstes Organ der KA-Österreich und tagt mindestens einmal jährlich.
(aus dem Statut der KAÖ)
Aufgaben der Konferenz Die Konferenz entscheidet in allen Angelegenheiten von österreichweiter Bedeutung, insbesondere:
- Festlegen von Schwerpunkten, Grundsatzpositionen und Richtlinien in der Arbeit der KA-Österreich,
- gesamtösterreichische Aktivitäten der Vereinigung,
- Bestätigung des Budgets, Entgegennahme des Rechnungsabschlusses und des Rechnungsprüfungsberichts sowie Entlastung des Präsidiums,
- Statutenänderungen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bischofskonferenz
- Erstellung einer Wahl- bzw. Geschäftsordnung und deren Änderung
- Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern,
- Wahl des/r Präsidenten/in und der Vizepräsident/innen sowie fünf weiterer Mitgliedern des Präsidiums,
- Erstellung eines Vorschlags zur Ernennung des geistlichen Assistenten,
- Wahl der kooptierten Teilnehmer/innen der Konferenz,
- Aufnahme weiterer Konferenzteilnehmer
- Wahl der Rechnungsprüfer/innen,
- Errichtung bzw. Auflösung von Foren und Genehmigung ihrer Geschäftsordnung,
- Festlegen der Termine für die Konferenz.











