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Montag 6. September 2010

KAÖ entsetzt über Urteil des OGH
Eine Entscheidung mit nicht abschätzbarer Tragweite

Präsidentin Derschmidt zeigt sich entsetzt über das Urteil des OGH zum Schadenersatzanspruch für ein behindert geborenes Kind, dessen Behinderung erkannt hätte werden können.



„Ich glaube nicht, dass sich der Oberste Gerichtshof der Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist“, meint Luitgard Derschmidt, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich in einer ersten Reaktion auf das nun veröffentlichte Urteil vom 11. 12., das Eltern erstmals die gesamten Lebenshaltungskosten für ein behindert geborenes Kind zuspricht.

Ein behindertes Kind derartig zu einem „Schadensfall“ zu erklären setze werdende Mütter und Väter, ArztInnen und Krankenanstalten unter unzumutbaren Druck und erzeuge ein Klima der mangelnden Wertigkeit behinderten Lebens. Insofern habe dieses Urteil auch Konsequenzen für das Leben Behinderter, ist Derschmidt überzeugt.

Derschmidt wünscht sich einen breiten gesellschaftlichen Konsens gegen eine derartige Diskriminierung, und fordert entsprechende staatliche Unterstützung für behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger, egal ob sie behindert geboren oder erst im Laufe des Lebens zu Behinderten wurden, denn auch hier machen die geltenden Bestimmungen deutliche Unterschiede.

Darüber hinaus dürfe Einstellungen nicht Vorschub geleistet werden, die Kinder grundsätzlich als „Schadensfall“ begreifen, bzw. dass alles, was nicht unseren Kriterien von Gesundheit, Kraft und Schönheit entspricht nicht lebenswert ist. "Der OGH müsste sich eigentlich bewusst sein, dass seine Entscheidungen auch bewusstseinsbildend wirken", so Derschmidt.

Derschmidt bedauert, dass es nach einem ähnlichen Urteil vor etwa eineinhalb Jahren, als der OGH erstmals Schadenersatzansprüche für ein behindert geborenes Kind anerkannte, ein entsprechender gesellschaftlicher Diskurs ausgeblieben ist und fordert diesen neuerlich ein. Bereits damals warnte Derschmidt neben vielen anderen vor einem „Signal in die falsche Richtung“ - und findet diese Warnung nun leider bestätigt.

  

  

Siehe auch:

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8683

http://stephanscom.at/news/0/articles/2008/03/05/a14374/

http://www.katholisch.at/content/site/home/article/18235.html

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